Wahlservice zur Europawahl 2024

Symbolbild Wählerinformation

Am 9. Juni 2024 werden in Österreich die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt. 

Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürger bei der bevorstehenden EU-Wahl optimal unterstützen. Deshalb wird Ihnen in den nächsten Tagen eine „Amtliche Wahlinformation – Europawahl 2024“ zugestellt. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl bundesweit (an einen Haushalt) verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung). 

Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Antragscode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen, abtrennbaren Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Barcode für die schnellere Abwicklung bei der Wahl selbst.

Wählen im Wahllokal

Zur Erleichterung der Wahlabwicklung bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis zur Wahl am 9. Juni ins Wahllokal mit.

Wahllokale:

Sprengel I (Echsenbach): Gemeindeamt
Sprengel II (Gerweis, Großkainraths, Haimschlag, Kleinpoppen, Rieweis, Wolfenstein): Musikerheim

ACHTUNG: geänderte Wahlzeit: 8.00 bis 11.30 Uhr

Wahlkarte beantragen

Sollten Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Dazu stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung:

  •  Persönlich im Gemeindeamt (bis 7. Juni 2024, 12.00 Uhr), Wahlkarten können NICHT telefonisch beantragt werden!
    WICHTIG: Aufgrund von neuen Bestimmungen der Europawahlordnung ist für die persönliche Beantragung zwingend ein amtlicher Lichtbildausweis erforderlich!
  • Schriftlich, z.B. mit der personalisierten Anforderungskarte der „Amtlichen Wahlinformation“ (bis 5. Juni 2024)
  • Elektronisch unter www.meinewahlkarte.at mit ID-Austria oder dem personalisierten Code der „Amtlichen Wahlinformation“ (bis 5. Juni 2024)

UNSERE TIPPS:

Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Voraussichtlich können Wahlkarten ab 16. Mai 2024 ausgestellt werden.

Beantragen Sie Ihre Wahlkarte, wenn möglich persönlich im Gemeindeamt. Dies hat den Vorteil, dass Sie gleich direkt im Gemeindeamt bei Abholung der Wahlkarte Ihre Stimme im Weg der Briefwahl abgeben können.

Bei schriftlicher oder elektronischer Beantragung erfolgt die Zustellung der Wahlkarte grundsätzlich mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Trifft der Briefträger niemanden zu Hause an, wird die Wahlkarte bei der zuständigen Poststelle hinterlegt. In unserer Gemeinde bedeutet das für den Großteil, dass die hinterlegte Wahlkarte dann erst wieder vom Gemeindeamt abgeholt werden muss.

Bitte beachten Sie, dass für die Abholung von Wahlkarten für Familienangehörige oder andere Personen eine Vollmacht sowie ein Lichtbildausweis erforderlich sind.

Vollmacht Abholung Wahlkarte

10.05.2024