Bitte den Antrag bei Ihrem Wohnungsfinanzamt abgeben!
erforderliche Unterlagen:
- ausgefülltes Antragsformular Familienbeihilfe
- wenn das Kind volljährig ist, zusätzlich: Nachweis einer Berufsausbildung
- fremde Staatsbürger und Staatsbürgerinnen (auch EU-Bürger und EU-Bürgerinnen): rechtmäßiger Aufenthalt nach §§ 8 oder 9 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz 2005 (NAG 2005)
Zum Download: Ansuchen Familienbeihilfe