Familienbeihilfeansuchen

Bitte den Antrag bei Ihrem Wohnungsfinanzamt abgeben!

erforderliche Unterlagen:

  • ausgefülltes Antragsformular Familienbeihilfe 
  • wenn das Kind volljährig ist, zusätzlich: Nachweis einer Berufsausbildung
  • fremde Staatsbürger und Staatsbürgerinnen (auch EU-Bürger und EU-Bürgerinnen): rechtmäßiger Aufenthalt nach §§ 8 oder 9 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz 2005 (NAG 2005)

Zum Download: Ansuchen Familienbeihilfe