Hundeabgaben und Hundemarke

Gesetz
NÖ Hundeabgabegesetz 1979

Hundeabgabe
Abgabepflichtig ist jeder, der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält.
Für zugelaufene Hunde muss die Abgabe entrichtet werden, wenn sie nicht binnen einem Monat dem Eigentümer übergeben oder sonst abgegeben werden. Wer einen Hund zur Pflege oder auf Probe hält, hat die Abgabe zu entrichten, wenn er nicht nachweisen kann, dass für den Hund bereits in einer anderen österreichischen Gemeinde eine Hundeabgabe entrichtet wird.
Die Hundeabgabe ist jährlich jeweils bis spätestens 15. Februar für das laufende Jahr ohne weitere Aufforderung zu entrichten. Wird ein Hund erst während des Jahres erworben, so ist die Abgabe innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu entrichten.

Höhe der Abgabe
Nutzhunde                                                                               €  6,54
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde   € 65,40
alle übrigen Hunde                                                                   € 20,00

Hundeabgabemarke
Für jeden Hund ist einmalig nach Einlangen einer Anzeige über den Erwerb eines Hundes oder den Zuzug mit einem Hund eine neue Hundeabgabemarke gegen Erstattung der Selbstkosten auszufolgen.
Bei Verlust der Hundeabgabemarke ist dem Halter des Hundes auf seinen Antrag gegen Erstattung der Selbstkosten eine Ersatzmarke auszufolgen.

Hundeanmeldung
Der Erwerb eines Hundes ist binnen einem Monat durch den Hundehalter der Abgabenbehörde schriftlich anzuzeigen. Neugeborene Hunde gelten mit dem Ablauf des dritten Monates nach der Geburt als erworben.

Anerkennung als Nutzhund
Die Anerkennung eines Hundes als Nutzhund ist bei der Abgabenbehörde schriftlich zu beantragen.

Hundeabmeldung
Hinsichtlich jedes Hundes, welcher abgegeben worden, abhanden gekommen oder eingegangen ist, muss der Abgabenbehörde schriftlich eine Meldung erstattet werden. Im Falle der entgeltlichen oder unentgeltlichen Abgabe des Hundes an einen Dritten sind bei der Meldung Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben.

Zuständig

Formulare