Kinderbetreuungsgeld

Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) gebührt für alle Kinder (auch Pflege- und Adoptivkinder), die ab dem 1. Jänner 2002 geboren wurden.

Hinweis: Das frühere Karenzgeld und die Teilzeitbeihilfe wurden durch das KBG ersetzt. Im Unterschied zum Karenzgeld und zur Teilzeitbeihilfe wird das Kinderbetreuungsgeld auch jenen Personengruppen gewährt, die nicht erwerbstätig oder pflichtversichert waren.

Weitere Informationen finden Sie auch unter: Help.gv.at