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Seitens der Gemeinde wurden zwei VOR-Schnuppertickets angekauft, wodurch alle Gemeindebürger die Möglichkeit haben, öffentliche Verkehrsmittel kostenlos auszuprobieren und zu nutzen.
Das Schnupperticket kann von haupt- und nebenwohnsitzgemeldeten Gemeindebürgern tageweise kostenlos entliehen werden. Es stehen zwei übertragbare Jahreskarten als Schnuppertickets zur Verfügung.
Die Fahrkarten sollen vorrangig über www.schnupperticket.at/echsenbach reserviert bzw. ausgeliehen werden. Dafür ist eine einmalige Registrierung nötig; nach der Freischaltung durch die Gemeinde können die Tickets online gebucht werden. Alternativ können Reservierungen auch telefonisch ausschließlich unter 02849/8218 oder per E-Mail an gemeinde@echsenbach.at vorgenommen werden. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der eingehenden Reservierungen („First come, first serve“).
Die Fahrkarten werden von der aktuellen Nutzerin bzw. dem aktuellen Nutzer direkt an die nächste reservierte Person weitergegeben. Die rechtzeitige Übergabe liegt in der Verantwortung der jeweils nutzenden Person. Kontaktdaten für die Übergabe sind im eigenen Benutzerkonto auf www.schnupperticket.at sichtbar oder können während der Amtszeiten im Gemeindeamt erfragt werden.
Sind die Tickets am Folgetag nicht reserviert, müssen sie spätestens um 08:00 Uhr im Gemeindeamt abgegeben werden. Werden die Tickets an Wochenenden oder Feiertagen genutzt und es wird keine nächste Person angezeigt, bitte im Gemeindeamt nachfragen, ob für den übernächsten Tag eine Reservierung besteht.
Beim VOR-Schnupperticket handelt es sich um ein übertragbares VOR KlimaTicket Metropolregion und dieses ist damit auf allen VOR-Linien sowie den Zügen der Westbahn in der gesamten Ostregion gültig. Mit dem Ticket können alle öffentlichen Verkehrsmittel in ganz Niederösterreich, Wien und dem Burgenland genutzt werden (ausgenommen sind spezielle Flughafenlinien wie die Vienna Airport Lines und CAT).
Nachstehend finden Sie die detaillierten Nutzungsbedingungen zum Download:
Nutzungsbedingungen Schnupperticket ab 2026