Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) fördert das Klimaschutzministerium den Ausbau von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern.
Was wird gefördert?
- Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen
- Neuanschaffung von Stromspeichern (nur gemeinsam mit einer neuen PV-Anlage) Wichtig: Nur erste Anschaffung eines Speichers ist förderfähig – keine Erweiterungen bestehender Speicher
Voraussetzungen:
- Anlage muss dem Stand der Technik entsprechen
- Installation durch eine befugte Fachkraft
- Für den Antrag erforderlich:
- Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan
- Genehmigungen inkl. Zählpunkt vom Netzbetreiber
Zeitpunkt des Förderantrags:
- Antrag kann nach Projektstart gestellt werden (z. B. nach Angebotsannahme)
- muss aber vor Inbetriebnahme der Anlage erfolgen
Fördersätze 2026
Photovoltaik:
- Kategorie A (bis 10 kWp): 150 €/kWp
- Kategorie B (10–20 kWp): 140 €/kWp
- Kategorie C (20–100 kWp): bis zu 130 €/kWp
- Kategorie D (100–1000 kWp): bis zu 120 €/kWp
Stromspeicher:
- 150 €/kWh nutzbare Kapazität
- Mindestgröße: 0,5 kWh pro kWp PV-Leistung
- Maximal gefördert: 50 kWh
Vergabeprinzip:
- Kategorien A & B: fixer Fördersatz nach dem „first come, first served“-Prinzip
- Kategorien C & D: Ausschreibung – niedrigster Förderbedarf erhält Zuschlag
Fördertermine 2026
Es gibt drei Fördercalls (jeweils für alle Kategorien) von der EAG-Abwicklungsstelle Förderkalender zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG):
- 23. April – 11. Mai 2026
- 16. Juni – 30. Juni 2026
- 8. Oktober – 22. Oktober 2026
👉 Hinweis: Am Starttag ist die Förderplattform meist bis 17:00 Uhr nicht erreichbar – eine frühzeitige Registrierung unter folgendem Link wird empfohlen: OEMAG EAG