Bundesförderung für Photovoltaik & Stromspeicher

Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) fördert das Klimaschutzministerium den Ausbau von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern.

Was wird gefördert?

  • Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen
  • Neuanschaffung von Stromspeichern (nur gemeinsam mit einer neuen PV-Anlage) Wichtig: Nur erste Anschaffung eines Speichers ist förderfähig – keine Erweiterungen bestehender Speicher

Voraussetzungen:

  • Anlage muss dem Stand der Technik entsprechen
  • Installation durch eine befugte Fachkraft
  • Für den Antrag erforderlich: 
    • Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan
    • Genehmigungen inkl. Zählpunkt vom Netzbetreiber

Zeitpunkt des Förderantrags:

  • Antrag kann nach Projektstart gestellt werden (z. B. nach Angebotsannahme)
  • muss aber vor Inbetriebnahme der Anlage erfolgen

Fördersätze 2026

Photovoltaik:

  • Kategorie A (bis 10 kWp): 150 €/kWp
  • Kategorie B (10–20 kWp): 140 €/kWp
  • Kategorie C (20–100 kWp): bis zu 130 €/kWp
  • Kategorie D (100–1000 kWp): bis zu 120 €/kWp

Stromspeicher:

  • 150 €/kWh nutzbare Kapazität
  • Mindestgröße: 0,5 kWh pro kWp PV-Leistung
  • Maximal gefördert: 50 kWh

Vergabeprinzip:

  • Kategorien A & B: fixer Fördersatz nach dem „first come, first served“-Prinzip
  • Kategorien C & D: Ausschreibung – niedrigster Förderbedarf erhält Zuschlag

Fördertermine 2026

Es gibt drei Fördercalls (jeweils für alle Kategorien) von der EAG-Abwicklungsstelle Förderkalender zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG):

  1. 23. April – 11. Mai 2026
  2. 16. Juni – 30. Juni 2026
  3. 8. Oktober – 22. Oktober 2026

👉 Hinweis: Am Starttag ist die Förderplattform meist bis 17:00 Uhr nicht erreichbar – eine frühzeitige Registrierung unter folgendem Link wird empfohlen: OEMAG EAG

08.04.2026