Heizkostenzuschuss 2024/2025

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Die NÖ Landesregierung hat am 15. Oktober 2024 beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern für die Heizperiode 2024/2025 einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,00 zu gewähren.

Der Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz zu beantragen und zu prüfen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

Der Heizkostenzuschuss kann bis spätestens 31. März 2025 am Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden. Wichtig: ein Einkommensnachweis, die Bankverbindung (IBAN) und die E-Card sind mitzubringen!

Antrag NÖ Heizkostenzuschuss 2024/2025

Für die Gewährung eines Heizkostenzuschusses wurden folgende Einkommensgrenzen festgelegt:

1. Bruttoeinkommensgrenze ist der geltende Richtsatz für die Ausgleichszulage (§ 293 ASVG):

  • Alleinstehend € 1.217,96
  • Ehepaar, Lebensgefährte € 1.921,46
  • Pro Kind wird ein Betrag von € 187,93 hinzugerechnet.
  • Für jede weitere erwachsene Person ist ein Betrag von € 703,50 hinzuzurechnen.

2. Einkommenshöchstgrenze bei BezieherInnen von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder von Kinderbetreuungsgeld etc. (Brutto):

  • Alleinstehend € 1.420,95
  • Ehepaar, Lebensgefährte € 2.241,70
  • Pro Kind wird ein Betrag von € 219,25 hinzugerechnet.
  • Für jede weitere erwachsene Person ist ein Betrag von € 820,75 hinzuzurechnen.

21.10.2024