Hochwasser in Echsenbach - Katastrophenbeihilfe

Privatpersonen, denen aufgrund des Hochwassers vom vergangenen Wochenende ein Schaden entstanden ist, der nicht von einer Versicherung gedeckt wird, können einen Antrag auf Katastrophenbeihilfe für Private formlos am Gemeindeamt einbringen. Der Wasserstand in den betroffenen Räumlichkeiten und die betroffene Fläche (m²) sind bekannt zu geben. Eine Fotodokumentation wäre ebenfalls sinnvoll! 

Alle wesentlichen Informationen zur Katastrophenbeihilfe finden Sie auch hier:

https://www.noe.gv.at/noe/Katastrophenschutz/Katastrophenbeihilfe.html

Hier können Sie die notwendige Vorgehensweise ebenfalls noch einmal nachlesen:

https://noe.orf.at/stories/3273355/

Informationen der SVS:

https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.899940&portal=svsportal

Soforthilfe-Aktion der Möbelix Einrichtungshäuser:

Unwetter-Soforthilfe Möbelix


17.09.2024