Der Kommunalsteuer unterliegen die Arbeitslöhne, die in einem Monat Dienstnehmer/innen einer im Inland gelegenen Betriebsstätte gewährt werden.
Die Meldung der Kommunalsteuer an das jeweilige Gemeindeamt erfolgt jährlich bis spätestens 31. März des Folgejahres elektronisch über "Finanz Online".
Die Zahlungen sind monatlich bis spätestens 15. des Folgemonats zu leisten.