Jedermann kann beim Meldeamt einer Gemeinde eine Auskunft beantragen, ob und zutreffendenfalls wo eine bestimmbare Person im Bundesgebiet mit Hauptwohnsitz angemeldet ist oder zuletzt angemeldet war.
Die Gesuchte/der Gesuchte muss durch bestimmte Merkmale soweit individualisiert werden, dass Mehrfachauskünfte nicht zustande kommen. Folgende Daten von der gesuchten Person sind mindestens erforderlich:
- Vor- und Familienname/Nachname
- Ein zusätzliches Merkmal, um die Person eindeutig identifizieren zu können (z.B. Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit oder frühere Adresse)
Kosten:
- Antragsgebühr: € 14,30 (entfällt bei mündlicher Antragsstellung)
- Bundesverwaltungsabgabe
- bei Auskunft aus dem örtlichen Melderegister € 2,10
- bei Abfrage aus dem zentralen Melderegister € 3,00