NÖ Heizkostenzuschuss 2023/2024

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Die NÖ Landesregierung hat am 19. Dezember 2023 beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern für die Heizperiode 2023/2024 einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,00 zu gewähren. 

Zusätzlich wird aufgrund der aktuellen Teuerungswelle (insbesondere Heizkosten) auch wieder eine NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss 2023/2024 in der Höhe von € 75,00 gewährt werden.

Der Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz zu beantragen und zu prüfen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

Der Heizkostenzuschuss kann bis spätestens 31. März 2024 am Gemeindeamt beantragt werden. Wichtig: ein Einkommensnachweis, die Bankverbindung (IBAN) und die E-Card sind mitzubringen!

Antrag NÖ Heizkostenzuschuss 2023/2024


Für die Gewährung eines Heizkostenzuschusses wurden folgende Einkommensgrenzen festgelegt:

1. Bruttoeinkommensgrenze ist der geltende Richtsatz für die Ausgleichszulage (§ 293 ASVG):

  • Alleinstehend € 1.110,25
  • Ehepaar, Lebensgefährte € 1.751,54
  • Pro Kind wird ein Betrag von € 171,31 hinzugerechnet.
  • Für jede weitere erwachsene Person ist ein Betrag von € 641,29 hinzuzurechnen.

2. Einkommenshöchstgrenze bei BezieherInnen von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder von Kinderbetreuungsgeld etc. (Brutto):

  • Alleinstehend € 1.295,30
  • Ehepaar, Lebensgefährte € 2.043,47
  • Pro Kind wird ein Betrag von € 199,85 hinzugerechnet.
  • Für jede weitere erwachsene Person ist ein Betrag von € 748,17 hinzuzurechnen.

21.01.2024