Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält.
Gebühren:
28,60 Euro Bundesgebühr (14,30 Euro für den Antrag, 14,30 Euro Zeugnisgebühr) plus 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe bei der Antragstellung
Hinweis: In Sonderfällen – wenn die Strafregisterbescheinigung lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (natürliche oder juristischen Personen, z.B. Arbeitgeberin/Arbeitgeber, Behörde, Firma) dienen soll – entfällt die Zeugnisgebühr von 14,30 Euro und die Bescheinigung kostet somit 16,40 Euro.
https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/strafregister.html