Der Zivilschutz hat die Aufgabe, durch nichtmilitärische Maßnahmen insbesondere die Bevölkerung vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Zum Zivilschutz gehören insbesondere
- der Selbstschutz
- die Warnung der Bevölkerung
- der Schutzbau
- die Aufenthaltsregelung (z.B. Evakuierungen)
- der Katastrophenschutz (für den Verteidigungsfall)
- Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und
- Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut.
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