Meldebestätigung

Eine Meldebestätigung wird auf Antrag von der Meldebehörde ausgestellt. Damit wird bestätigt, seit wann und wo der Antragsteller gemeldet ist.

Gebühren:
€ 21,00 Zeugnisgebühr (diese Gebühr entfällt, wenn die Meldebestätigung zur Vorlage an eine bestimmte Stelle wie Arbeitgeber, Behörde, etc. dient)
€ 3,00 bei österreichweiter Suche im Zentralen Melderegister
€ 2,10 wenn die gesuchte Person im Gemeindegebiet wohnt (Suche im örtlichen Melderegister)

https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/persoenliche_dokumente_und_bestaetigungen/an__abmeldung_des_wohnsitzes/Seite.1180300

Zuständig