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Die Marktgemeinde Echsenbach gewährt jedem Bauwerber, der eine förderfähige Aufschließungsabgabe (das heißt es handelt sich um keine Ergänzungsabgabe und es wird ein Wohnhaus gebaut) zu entrichten hat, eine Förderung von 50 % der Abgabe, wenn er sich verpflichtet nach Fertigstellung des Wohnhauses mindestens 12 Jahre lang seinen Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Echsenbach zu begründen.
Nach Fertigstellung des Gebäudes kann der Bauwerber, aufgrund nachfolgend angeführter energetischer bzw. umweltschonender Maßnahmen um eine Erhöhung der Förderung um je 5 % ansuchen.
Die Aufschließungsabgabe dient zur Erstellung der Fahrbahn samt Nebenanlagen, wie zum Beispiel Gehsteig Beleuchtung, Oberflächenentwässerung.
Kanal- und Wasseranschlüsse werden separat durch Vorschreibung berechnet.