Beihilfe für Bauwerber

Die Marktgemeinde Echsenbach gewährt jedem Bauwerber, der eine förderfähige Aufschließungsabgabe (das heißt es handelt sich um keine Ergänzungsabgabe und es wird ein Wohnhaus gebaut) zu entrichten hat, eine Förderung von 50 % der Abgabe, wenn er sich verpflichtet nach Fertigstellung des Wohnhauses mindestens 12 Jahre lang seinen Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Echsenbach zu begründen. 

Nach Fertigstellung des Gebäudes kann der Bauwerber, aufgrund nachfolgend angeführter energetischer bzw. umweltschonender Maßnahmen um eine Erhöhung der Förderung um je 5 % ansuchen. 

  • Gebäudeenergiekennzahl von <=36 (Referenzstandort) (bzw. <40 bei Errichtung einer thermischen Solaranlage (min. 5m²) oder einer PV Anlage (min. 2 kw/p), analog NÖ WBF Richtlinien 2011) in Verbindung mit einem klimarelevanten Heizsystem
  • Gebäudeenergiekennzahl von <=10 (Referenzstandort) (=Passivhaus) in Verbindung mit einem klimarelevanten Heizsystem 
  • Maßnahme zur Trinkwassereinsparung durch Einbau einer Regenwasserzisterne von min. 3m³ samt Förderpumpe zur Gartenbewässerung

Die Aufschließungsabgabe dient zur Erstellung der Fahrbahn samt Nebenanlagen, wie zum Beispiel Gehsteig Beleuchtung, Oberflächenentwässerung.

Kanal- und Wasseranschlüsse werden separat durch Vorschreibung berechnet.

Formulare

Zuständigkeiten