Förderaktion Reparaturbonus

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Ein zweites Leben für defekte Elektrogeräte: Das ist der Grundgedanke hinter dem bundesweiten Reparaturbonus, der seit 26. April 2022 beantragt werden kann.

Mit dem Reparaturbonus soll es attraktiver werden, ein kaputtes Elektro- bzw. Elektronikgerät reparieren zu lassen anstatt ein neues anzuschaffen. Das schont nicht nur die Geldbörse, sondern ist auch viel umweltfreundlicher. Übernommen werden 50 % der Reparaturkosten und bis zu 200 Euro pro Gerät.

Die Förderaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich. Gefördert wird die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Das sind Geräte, die mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen. Dazu gehören Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Haarföhne, Fernsehgeräte, E-Pianos, Elektrogitarren, Hi-Fi-Anlagen, Smartphones, Notebooks, E-Bikes, Blutdruckmessgeräte, aber auch Bohrmaschinen und Hochdruckreiniger.

Alle Informationen zum Reparaturbonus sowie zur Antragsstellung finden Sie unter www.reparaturbonus.at bzw. im angefügten Informationsblatt.

Infoblatt Rebaraturbonus downloaden

27.04.2022