Hausnummerierung

Wird die Fertigstellung eines neuen Gebäudes mit Aufenthaltsräumen angezeigt, hat die Baubehörde diesem Gebäude eine Hausnummer zuzuweisen. Der Gebäudeeigentümer hat dafür zu sorgen, dass diese beim Haus- oder Grundstückseingang deutlich sichtbar angebracht wird.
Ordnungsgemäß angebrachte Hausnummern sind enorm wichtig für die schnelle und eindeutige Erkennung durch Einsatzkräfte, denn genaue Ortskenntnisse von alarmierten Rettern können nicht vorausgesetzt werden.
Die Form und Größe der Hausnummerntafeln ist von der Gemeinde vorgegeben. Das einheitliche Erscheinungsbild dient einer raschen Wahrnehmung durch die Mitarbeiter der Blaulichtorganisationen.
Sollten Hausnummerntafeln fehlen bzw. müssen diese erneuert werden, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen im Gemeindeamt. Über die Gemeinde können Hausnummerntafeln derzeit um € 20,00 bestellt werden.

Zuständig