Meldeangelegenheiten

Anmeldung

Jeder Bürger/jede Bürgerin hat sich innerhalb von drei Tagen nach Unterkunftnahme bei der Meldebehörde anzumelden. Eine Abmeldung bei der alten Adresse ist nicht notwendig.

Für die Anmeldung sind ein vollständig ausgefüllter Meldezettel sowie öffentliche Urkunden, aus denen die Identitätsdaten des Meldepflichtigen hervorgehen, erforderlich. Der Meldezettel muss vom Unterkunftnehmer und vom Unterkunftgeber unterschrieben sein.

Abmeldung

Die Abmeldung hat innerhalb von drei Tagen vor oder nach Unterkunftsaufgabe durch Vorlage eines vollständig ausgefüllten Meldezettels zu erfolgen. Die Abmeldung kann bei der Meldebehörde der bisherigen Unterkunft oder - sofern gleichzeitig die Anmeldung vorgenommen wird - bei der Meldebehörde der nächsten meldepflichtigen Unterkunft vorgenommen werden.

Zuständig

Formulare