Meldeauskunft

Jedermann kann beim Meldeamt einer Gemeinde eine Auskunft beantragen, ob und zutreffendenfalls wo eine bestimmbare Person im Bundesgebiet mit Hauptwohnsitz angemeldet ist oder zuletzt angemeldet war.

Die Gesuchte/der Gesuchte muss durch bestimmte Merkmale soweit individualisiert werden, dass Mehrfachauskünfte nicht zustande kommen. Folgende Daten von der gesuchten Person sind mindestens erforderlich:

  • Vor- und Familienname/Nachname
  • Ein zusätzliches Merkmal, um die Person eindeutig identifizieren zu können (z.B. Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit oder frühere Adresse)

Kosten:

  • Antragsgebühr: € 14,30 (entfällt bei mündlicher Antragsstellung)
  • Bundesverwaltungsabgabe
    • bei Auskunft aus dem örtlichen Melderegister € 2,10
    • bei Abfrage aus dem zentralen Melderegister € 3,00

Zuständig

Formulare