Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält.
Gebühren:
https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/persoenliche_dokumente_und_bestaetigungen/strafregister/Seite.300020