Voranschlag

Der Voranschlag bildet die Grundlage für die Verwaltung aller Einnahmen und Ausgaben. Er ist jeweils für das Kalenderjahr als Finanzjahr gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) zu erstellen. Zu veranschlagen sind alle Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde, die im Laufe des Finanzjahres voraussichtlich fällig werden.

Zuständig