Wassergebühren

Wasseranschlussabgabe

Die Wasseranschlussabgabe ergibt sich aus dem Produkt von Berechnungsfläche und Einheitssatz.

Die Berechnungsfläche wird in der Weise ermittelt, dass die Hälfte der bebauten Fläche
a) bei Wohngebäuden mit der um 1 erhöhten Anzahl der mit Wasser zu versorgenden Geschosse vervielfacht,
b) in allen anderen Fällen verdoppelt
und das Produkt um 15% der unbebauten Fläche (max. 500 m²) vermehrt wird.

Der Einheitssatz beträgt derzeit € 5,00.

Ergänzungsabgabe

Ändert sich die der Berechnung der Wasseranschlussabgabe zugrundegelegte Berechnungsfläche für die angeschlossene Liegenschaft, so ist die Wasseranschlussabgabe neu zu berechnen.

Bereitstellungsgebühr

Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Verrechnungsgröße des Wasserzählers (in m3/h) multipliziert mit einem Bereitstellungsbetrag. Der Bereitstellungsbetrag beträgt € 18,00.
In unserer Gemeinde werden Wassermesser mit folgenden Verrechnungsgrößen eingebaut: 3 und 7
Die jährliche Bereitstellungsgebühr beträgt für Wassermesser mit der Verechnungsgröße 3 € 54,00 und mit der Verechnungsgröße 7 € 126,00.

Wasserbezugsgebühr

Die Wasserbezugsgebühr berechnet sich aus der verbrauchten Wassermenge in m³ innerhalb eines Ableungszeitraumes vervielfacht mit der für einen m³ festgesetzten Grundgebühr.
Die Gebühr für einen Kubikmeter Wasser (exkl. 10 % USt) beträgt € 2,00.

Die Vorschreibung und Einhebung der Bereitstellungsgebühr und der Wasserbezugsgebühr erfolgt über den Gemeindeverband Zwettl.

Zuständig